Die Fortbildungsunterlagen zum Download hier das Handbuch für Referierende herunterladen hier die Folien zur Fortbildung herunterladen
Die Ernährung hat von Anfang an einen großen Einfluss auf Wachstum, Entwicklung und Wohlbefinden eines Säuglings. Dabei kann die frühe Art der Ernährung einen entscheidenden Grundstein für die spätere Gesundheit des Kindes legen. Darüber hinaus werden bereits im Säuglingsalter Gewohnheiten, Gefühle und Einstellungen zum Essen geprägt.
Einheitliche Empfehlungen zur Ernährung von Säuglingen sind unerlässlich, damit Multiplikator*innen aus dem Umfeld junger Familien Eltern gut durch den Dschungel an unterschiedlichen Informationen und Ratschlägen leiten können. Insbesondere Hebammen, Entbindungspfleger, Kinder- und Jugendärzt*innen sowie medizinisches Fachpersonal im Bereich der Kinderbetreuung können durch ihren engen Kontakt zu Eltern über Themen wie Stillen und Beikosteinführung aufklären und zu einem gesunden Lebensstil motivieren.
Das hier vorgestellte Fortbildungskonzept soll einen Beitrag zur Verbreitung einheitlicher Empfehlungen zur Ernährung von Säuglingen leisten, damit Eltern die nötige Unterstützung für einen gesunden Start ihrer Kinder erhalten. Die Teilnehmenden sollen befähigt werden, fundierte und vor allem einheitliche Informationen an (werdende) Eltern weiterzugeben und kompetent und alltagsnah beraten zu können.
Tages-Fortbildungen: Termine und Anmeldung
Fortbildung am 09.05.2025 : Ernährung von Säuglingen Fortbildung am 29.08.2025 : Ernährung von SäuglingenOrganisatorisches
-
Zielgruppe: Die eintägige Fortbildung richtet sich an Multiplikator*innen, die im engen Kontakt mit jungen Familien stehen wie z. B. Hebammen, Still- und Laktationsberater*innen, Kinder- und Jugendärzt*innen, Frauenärzt*innen.
-
Fortbildungspunkte: Gibt es von verschiedenen Anbietern
-
Kosten: Die Teilnahme an der ganztägigen Online-Fortbildung kostet 125 Euro. Hebammen, Still- und Laktationsberater*innen, Präventionsassistenten*innen, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen, Medizinische Fachangestellte in Praxen von Frauenärzt*innen und Kinder- und Jugendärzt*innen, Erzieher*innen, Tagesmütter/-väter und Familienpfleger*innen können auf Antrag einen Zuschuss in Höhe von 50 Euro erhalten und zahlen somit nur 75 Euro.