Infos zu Stillen und Anlegen
Schön, dass du hier bist. Hier findest du Infos zum Stillen, wie Stillbeginn, Anlegen, Stillpositionen, Dauer und Häufigkeit des Stillens. Auch Infos zu rechtlichen Vorgaben zum Schutz Stillender findest du am Ende dieser Seite.
Stillbeginn
Stillbeginn und Breast Crawl
Das kurze Video des Netzwerks Gesund ins Leben gibt Informationen rund um den Stillbeginn und zeigt den Breast Crawl – den Urinstinkt des neugeborenen Babys, sich zur Brust der Mutter zu bewegen.
Richtig anlegen
Stillen: Richtig anlegen
In dem Video des Netzwerks Gesund ins Leben zeigt eine Hebamme, worauf beim richtigen Anlegen zu achten ist, und gibt hilfreiche Tipps. So kann vielen Stillproblemen vorgebeugt werden. Das Video ist in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Hebammenverband (DHV) entstanden.
Das Video gibt es auch mit eingebettetem englischen Untertiel: Hier können Sie es ansehen.
Stillpositionen
Stilldauer und -häufigkeit
Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten
Links
Weitere Links – WHO-Kodex und EU-Verordnung
Überblick über WHO-Kodex
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/127 ergänzt die Verordnung Nr. 609/2013
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/128 ergänzt die Verordnung Nr. 609/2013
Verordnung über Lebensmittel für bestimmte Verbrauchergruppen (LMBVV) regelt als nationale Verordnung die Anforderungen an die Hersteller und das Inverkehrbringen der o.g. Lebensmittel.
Stillfreundliche kinder- und jugendärztliche Praxis
Kostenlos
Selbstauskunft – Stillfreundliche Praxis
Mit der Selbstauskunft und der dazugehörigen Checkliste der Nationalen Stillkommission lässt sich im Selbsttest feststellen, inwieweit die eigene Praxis bereits stillfreundlich ist und wo es noch Verbesserungspotenzial gibt. Die Selbstauskunft hat das Netzwerk Gesund ins Leben gemeinsam mit der Nationalen Stillkommission und dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen erarbeitet.
Selbstauskunft herunterladen (PDF)
Checkliste der Nationalen Stillkommission herunterladen (PDF)
Verstöße melden
Praxistipp – So melden Sie einen möglichen Gesetzesverstoß
Die „Delegierte Verordnung (EU) 2016/127“ regelt maßgeblich die Zusammensetzung, Kennzeichnung und Bewerbung von Säuglingsanfangs- und Folgenahrung für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union, darunter auch Deutschland. Für Spezialnahrung gibt es ähnliche Regelungen.
Bei einem konkreten Verdacht auf einen Verstoß eines Herstellers können Sie sich an die Lebensmittelüberwachung wenden. Zuständig ist in der Regel das Landesministerium oder die Senatsverwaltung für Verbraucherschutz in dem Bundesland, in dem der Inverkehrbringer seinen Sitz hat.
So gehen Sie vor:
- Beleg sichern: Machen Sie ein Foto oder einen Screenshot vom Produkt
- Dokumentieren: Notieren Sie Datum, Ort und den Hersteller oder Händler
- Weiterleiten: Reichen Sie die Informationen bei der zuständigen Behörde ein
Eine Alternative zu diesem Vorgehen bietet der Verband Nationale Stillförderung an. Dort nehmen Ehrenamtliche eine fachliche Vorprüfung von möglichen Verstößen vor und leiten die gesammelten Informationen an die zuständige Behörde weiter. Über das Portal können auch vermutete Abweichungen vom freiwilligen WHO-Kodex mitgeteilt werden.