Frauenärzt*innen, Hebammen und Kinder- und Jugendärzt*innen begleiten euch rund um die Geburt und danach. Hebammen sind dabei eine hilfreiche Ansprechpartnerin zum Thema Stillen. Hier kannst du eine Hebamme finden.
Kosten trägt in der Regel die Krankenkasse
Schon übers Stillen nachgedacht?
Deine Hebamme oder Stillberater*in hilft gerne schon in der Schwangerschaft bei der Vorbereitung, wenn du stillen möchtest. mehr ...
Die Kosten für die Betreuung und Nachsorge durch die Hebamme trägt bei gesetzlich Versicherten die Krankenkasse. Einige Krankenkassen erstatten ganz oder teilweise auch zusätzliche Hebammenleistungen (z. B. Rufbereitschaftspauschale, Geburtsvorbereitungskurse für den oder die Lebenspartner*in). Bei Privatversicherten informiert die Krankenkasse über die Leistungsansprüche.
Dein Anspruch auf Hebammenhilfe
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt die Betreuung und Hausbesuche durch eine Hebamme. Konkret heißt das:
- In den ersten 10 Tagen nach der Geburt trägt die Krankenkasse in der Regel täglich bis zu 2 Besuche einer Hebamme.
- Bis dein Kind 12 Wochen alt ist, kannst du deine Hebamme darüber hinaus bis zu 16-mal persönlich oder z. B. telefonisch um Rat bitten.
- Wenn es Schwierigkeiten beim Stillen oder mit der Ernährung des Babys gibt, kann dich deine Hebamme auch danach noch beraten. In dem Fall übernimmt die Krankenkasse bis zu 8 weitere Besuche oder Beratungen, bis dein Kind 9 Monate alt ist bzw. bis du abgestillt hast.
- Weitere Termine zahlt die Krankenkasse, wenn sie ärztlich angeordnet sind.
Nach einer Hebamme vor Ort kannst du zum Beispiel beim Deutschen Hebammenverband oder bei der Hebammen-Suche suchen.
Anrecht auf Stillzeiten in Schule und Beruf
Damit Stillen auch bei der Rückkehr in den Beruf oder die Ausbildung gelingen kann, ist dies gesetzlich geschützt. Wenn du in einem Beschäftigungsverhältnis bist, hast du in den ersten 12 Monaten nach der Geburt deines Babys Anspruch auf bezahlte Stillzeiten. In diesen Zeiten kannst du dein Kind stillen oder Milch abpumpen. Bei Vollzeitbeschäftigen etwa sind das mindestens 2-mal täglich 30 Minuten oder einmal pro Tag 1 Stunde. Teilzeitbeschäftigten stehen ebenfalls Stillzeiten zu. Diese sollten so gelegt werden, dass möglichst wenig Arbeitszeit ausfällt. Sie können auch an den Beginn oder ans Ende des Arbeitstages gelegt werden.
Wenn die zusammenhängende Arbeitszeit mehr als 8 Stunden beträgt, muss auf Verlangen zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten gewährt werden. Oder, wenn in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten. Zusammenhängende Arbeitszeit heißt, dass sie nicht durch eine Ruhepause von mehr als 2 Stunden unterbrochen wird.
Wenn der Stillbedarf beispielsweise bei jüngeren Kindern höher ist, können individuell weitere Stillzeiten vereinbart werden. Auch nach dem 1. Geburtstag hast du weiterhin das Recht, dein Kind in der Arbeitszeit zu stillen oder abzupumpen. Aber diese Zeiten werden dann nicht mehr bezahlt, zählen also als Pausen. All das ist im Mutterschutzgesetz festgelegt, das jede Person schützt, die schwanger ist, ein Kind geboren hat oder stillt.
Tipps zum Abpumpen und Aufbewahren von Muttermilch gibt es hier.
Dein gutes Recht
- Die Zeit, die du zum Stillen freigestellt wirst, darf dir nicht vom Verdienst abgezogen werden.
- Du musst die Zeit nicht vor- oder nacharbeiten.
- Die Stillzeiten werden auch nicht auf deine Ruhepausen angerechnet.
- In der Regel musst du keine Überstunden, keine Nachtarbeit und keine Arbeit an Sonn- und Feiertagen leisten.
Stillende können sich auch in Schule und Studium für Stillzeiten freistellen lassen, z. B. während mehrstündiger Prüfungen.
Mehr Infos gibt es im Leitfaden Mutterschutz des Bundesfamilienministeriums.
Fragen zum Stillen bei Erwerbstätigkeit kannst du z. B. auch deiner Hebamme stellen oder per E-Mail an erwerbstaetigkeit@afs-stillen.de bei der Arbeitsgemeinschaft Freier Stillgruppen e. V. richten.
Weitere Unterstützung beim Stillen
Es gibt vielfältige Möglichkeiten, sich ergänzend zum Angebot der geburtsbegleitenden Berufsgruppen gezielt aufs Stillen vorzubereiten und sich von qualifizierten Stillberater*innen unterstützen zu lassen. Auch der Austausch mit anderen Stillenden z. B. in einer Stillgruppe kann hilfreich, beruhigend und praktisch sein. Für einige der Angebote entstehen Kosten, über die du dich auf den Internetseiten informieren kannst.
- Bei der Arbeitsgemeinschaft Freier Stillgruppen e. V. kann nach ehrenamtlicher Stillberatung und Stillgruppen vor Ort gesucht werden. Es gibt unter 0228 92 95 9999 auch eine Telefon-Hotline zu Stillberaterinnen.
- Beim Berufsverband Deutscher Laktationsberaterinnen IBCLC e. V. lässt sich nach wissenschaftlich fortgebildeten und zertifizierten Still- und Laktationsberaterinnen IBCLC bei sich in der Nähe suchen. Zusätzlich gibt es Infos zum Stillen und Link-Tipps.
- Die La Leche Liga Deutschland e. V. ist Teil einer weltweit tätigen gemeinnützigen Organisation, die Müttern Stillberatung anbietet. Auf der Homepage kann man sich Stillgruppen und ehrenamtliche Stillberatung vor Ort anzeigen lassen, die man auch telefonisch kontaktieren kann. Wenn keine Stillberaterin verfügbar ist, ist auch eine E-Mail-Beratung möglich.
- Beim Ausbildungszentrum Laktation und Stillen gelangt man mithilfe einer PLZ-Suche zu Stillspezialist*innen® und Laktationsberater*innen IBCLC in der Nähe, die eine wissenschaftlich fundierte 220-stündige Fortbildung absolviert haben.
- Im Verzeichnis von Still-Lexikon lassen sich professionelle und ehrenamtliche Angebote zur Stillunterstützung vor Ort durchsuchen, von persönlicher Beratung bis zu Stillgruppen. Gelistet sind qualifizierte Stillberaterinnen mit unterschiedlichen Zertifikaten.