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Berg B, Cremer M, Flothkötter M, Koletzko B, Krämer N, Krawinkel M, Lawrenz B, Przyrembel H, Schiffner U, Splieth C, Vetter K, Weißenborn A. Kariesprävention im Säuglings- und frühen Kindesalter. Handlungsempfehlungen des bundesweiten Netzwerks Gesund ins Leben. Monatsschr Kinderheilkd 2021, 169. DOI: 10.1007/s00112-021-01167-z

Zusammenfassung

Hintergrund

In der Vergangenheit gab es in Deutschland unterschiedliche Empfehlungen zur Kariesprävention durch Fluoridanwendung im Säuglings- und frühen Kindesalter (0 bis 6 Jahre). Parallel  existierende, unterschiedliche Empfehlungen führen jedoch zur Verunsicherung von Beratungskräften und Eltern/Betreuungspersonen, zu geringer Akzeptanz und zu unzureichender Umsetzung der Empfehlungen.

Methodik

Vertreterinnen und Vertreter der relevanten Fachgesellschaften und -gruppen bewerteten in  einem vom Netzwerk Gesund ins Leben koordinierten Prozess die wissenschaftliche Evidenz, unter Berücksichtigung von Umsetzbarkeit und Erreichbarkeit auch von Familien mit erhöhtem Kariesrisiko. In einem mehrstufigen Prozess wurden gemeinsame Empfehlungen formuliert.

Empfehlungen

Von der Geburt bis zum Zahndurchbruch sollen Säuglinge ein Supplement mit 400–500 I. E. Vitamin D und 0,25 mg Fluorid erhalten. Nach dem Zahndurchbruch wird das Kind behutsam und allmählich an das Zähneputzen herangeführt. Dabei soll entweder die Weiterführung der systemischen Fluoridanwendung (0,25 mg Fluorid und 400–500 I. E. Vitamin D) oder die Fluoridanwendung durch Zahnpasta mit 1000 ppm Fluorid (bis zu 2-mal täglich, jeweils bis zu 0,125 g, Reiskorngröße) gewählt werden; das Vitamin-D-Supplement wird bis zum zweiten erlebten Frühsommer weitergeführt. Ab 12 Monaten wird das 2-mal tägliche Zähneputzen mit einer fluoridhaltigen Zahnpasta (1000 ppm Fluorid) für alle Kinder empfohlen, zunächstmit einer
geringen Zahnpastamenge (jeweils bis zu 0,125 g, Reiskorngröße), ab 24 Monaten mit einer größeren Menge (jeweils bis zu 0,25 g, Erbsengröße). Umeine zu hohe Fluoridaufnahme zu vermeiden, ist eine korrekte Dosierung der Zahnpasta unerlässlich. Die Aufklärung und Beratung zur Kariesprävention und zur korrekten Umsetzung der Empfehlungen sollen im Rahmen der pädiatrischen und zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen sowie im Rahmen der zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe nach § 21 SGB V erfolgen.

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