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Verstöße melden

Praxistipp So melden Sie einen möglichen Gesetzesverstoß

Die „Delegierte Verordnung (EU) 2016/127“ regelt maßgeblich die Zusammensetzung, Kennzeichnung und Bewerbung von Säuglingsanfangs- und Folgenahrung für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union, darunter auch Deutschland. Für Spezialnahrung gibt es ähnliche Regelungen.

Bei einem konkreten Verdacht auf einen Verstoß eines Herstellers können Sie sich an die Lebensmittelüberwachung wenden. Zuständig ist in der Regel das Landesministerium oder die Senatsverwaltung für Verbraucherschutz in dem Bundesland, in dem der Inverkehrbringer seinen Sitz hat. 

So gehen Sie vor:

  1. Beleg sichern: Machen Sie ein Foto oder einen Screenshot vom Produkt
  2. Dokumentieren: Notieren Sie Datum, Ort und den Hersteller oder Händler
  3. Weiterleiten: Reichen Sie die Informationen bei der zuständigen Behörde ein. Sie finden den Kontakt auf der jeweiligen Kontaktseite des Landesministeriums.

Eine Alternative zu diesem Vorgehen bietet der Verband Nationale Stillförderung an. Dort nehmen Ehrenamtliche eine fachliche Vorprüfung von möglichen Verstößen vor und leiten die gesammelten Informationen an die zuständige Behörde weiter. Über das Portal können auch vermutete Abweichungen vom freiwilligen WHO-Kodex mitgeteilt werden. 

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Frau hält Säuglingsnahrung im Supermarkt 03 Sep
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Nachgefragt beim Netzwerk Gesund ins Leben

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