Meldung des Netzwerks Gesund ins Leben. Bonn, 24.09.2025
Die Vermarktung von industriell hergestellter Säuglingsanfangs- und Folgenahrung ist durch EU-Verordnungen gesetzlich streng geregelt. Fachkräfte sollen vor kommerzieller Einflussnahme geschützt werden, um Eltern möglichst unabhängig über die Ernährung ihres Babys zu beraten. „Du entscheidest. Nicht die Werbung.“ lautet das diesjährige Motto der Weltstillwoche und informiert über die gesetzlichen Regelungen und über die Vermeidung von Interessenkonflikten.
Werbung beeinflusst oft unbewusst Wahrnehmungen, Einstellungen und Verhaltensweisen [1, 2]. Für Flaschennahrung ist sie aus Gesundheits- und Verbraucherschutzgründen eingeschränkt: Muttermilch ist die erste Wahl für die Ernährung des Babys, sie passt sich seinen Bedürfnissen an und ist nicht 1:1 zu ersetzen. Stillen hat für Mutter und Kind viele gesundheitliche Vorteile. Mit der „Delegierten Verordnung (EU) 2016/127“ regelt der Gesetzgeber daher über Zusammensetzung und Kennzeichnung hinaus auch die Bewerbung von Muttermilchersatzprodukten, also Säuglingsanfangs- und Folgenahrung sowie Spezialnahrung. Fachkräfte und junge Eltern sollen vor Einflussnahme durch Hersteller geschützt werden. So ist es beispielsweise verboten, dass in Wartezimmern von Arzt-Praxen Elterninformationen oder Gratisproben für Anfangs- und Spezialnahrung ausgelegt werden. Ebenso dürfen hier keine Werbegeschenke wie mit Herstellerlogo versehenen Kugelschreiber, Flaschen, Windeln oder Untersuchungsheft-Hüllen verteilt werden. Das Praxisteam sollte die Annahme verweigern und sie direkt an den Hersteller zurücksenden. Für die Einhaltung der Regelungen der EU-Verordnung sind die Hersteller verantwortlich.
Hersteller sprechen Fachkräfte gezielt mit Geschenken und anderen Zuwendungen an, um von deren Glaubwürdigkeit bei Familien zu profitieren [3]. Die Forschung belegt: Wer etwas geschenkt bekommt, fühlt sich bewusst oder unbewusst zu Dankbarkeit oder einer Gegenleistung verpflichtet. Gerade wer sich für immun gegenüber einer Einflussnahme hält, ist besonders anfällig. Wie wertvoll ein Geschenk ist, spielt dabei keine Rolle [4, 5]. Die Werberegulierung soll sicherstellen, dass Fachkräfte unbeeinflusst von kommerziellen Interessen beraten. Familien vertrauen ihren betreuenden Fachkräften [6, 7] und folgen häufig ihrem Rat. Medizinisches Fachpersonal macht sich unabhängig, wenn es keine Kontakte zu Herstellern von Muttermilchersatzprodukten pflegt, keine von Herstellern bezahlten Vorträge hält, keine Elterninformationen, Gratisproben, Werbung oder Geschenke annimmt und sich aus unabhängigen Quellen informiert. So schützt es sich und Familien zuverlässig vor Einflussnahme und möglichen Interessenkonflikten.
Für die Umsetzung der EU-Verordnung sind die Hersteller verantwortlich. Nur diese nimmt der Gesetzgeber in die Pflicht. Besteht ein konkreter Verdacht auf einen Gesetzesverstoß, kann dieser der Lebensmittelüberwachung gemeldet werden. Zuständig ist in der Regel das Landesministerium für Verbraucherschutz oder die Senatsverwaltung in dem Bundesland, in dem der Hersteller seinen Firmensitz hat.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat bereits 1981 den „Internationalen Kodex zur Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten“ verabschiedet. Seine Empfehlungen sind in die EU-Verordnung 2016/127 eingeflossen, gehen aber deutlich weiter als diese.
Durch die Nationale Strategie zur Stillförderung schützt und fördert die Bundesregierung das Stillen. Junge Eltern sollen gezielt in ihrer Stillmotivation unterstützt werden. Dazu müssen Fachkräfte neutral, fachlich korrekt und frei von kommerziellen Interessen informieren. Zahlreiche stillfördernde Institutionen informieren und sensibilisieren unter dem diesjährigen Weltstillwochen-Motto „Du entscheidest. Nicht die Werbung.“
Aktionen und Materialien rund um die Weltstillwoche 2025
- Broschüre „Werbung für Muttermilchersatzprodukte: Was ist bei Flaschenmilch erlaubt, was nicht?“, zur Bestellung
- Media-Kit zur Weltstillwoche zum Download
- Website zur Weltstillwoche 2025
- Nachgefragt beim Netzwerk: Was ist bei Werbung für Flaschennahrung erlaubt?
- Checkliste „Stillfreundliche Kinder- und Jugendarztpraxis“ der Nationalen Stillkommission und Selbstauskunft
- Instagram @gesund.ins.leben mit allen relevanten Infos rund um Werbung zu Flaschennahrung
- BZfE-Lunchtalk „Werbung für Muttermilchersatzprodukte: Was ist erlaubt und was nicht?“ 02.10.2025, 12:00–13:30 Uhr, zur Anmeldung
- Infokarte „Antworten zum Stillen“, zur Bestellung
- Artikel „Wie Milchpulverfirmen versuchen, auf Eltern, Fachkräfte und politische Entscheidungsträger Einfluss zu nehmen“. Aus der Serie: Marketingstrategien bei Säuglingsnahrung
Zudem finden bundesweit zahlreiche Presseaktivitäten und lokale Aktionen statt, beispielsweise in babyfreundlichen Krankenhäusern, stillfreundlichen Kommunen oder auf Initiative von weiteren engagierten Menschen.
Hintergrund:
Unter Beteiligung von WHO und UNICEF ist die Weltstillwoche die größte gemeinsame Kampagne aller stillfördernden Organisationen weltweit. Ziel ist es, Stillen als natürliche und selbstverständliche Ernährung für Säuglinge in den Mittelpunkt zu stellen und sowohl Familien als auch die Gesellschaft über die positiven Effekte des Stillens zu informieren. In Deutschland wird die Weltstillwoche von der Nationalen Stillförderung e. V. ausgerichtet. In diesem Jahr lautet das Motto „Du entscheidest. Nicht die Werbung.“
Das Netzwerk Gesund ins Leben ist ein Zusammenschluss von Institutionen, Fachgesellschaften und Verbänden zur Förderung der frühkindlichen Gesundheit – von der Zeit vor der Schwangerschaft bis ins Kleinkindalter. Alle Akteure dieses Netzwerks unterstützen Familien beim gesunden Aufwachsen ihrer Kinder. Basis dafür sind die fachlich gesicherten, konsentierten Handlungsempfehlungen.
Das Netzwerk stellt Informationen für Fachkreise, Familien und Presse zur Verfügung: auf der Webseite, auf Instagram, per Newsletter, durch Fortbildungen, auf Veranstaltungen und in Informationsmaterialien. Darüber hinaus wirkt das Netzwerk auf strukturelle Rahmenbedingungen ein, um Familien und Multiplikator*innen im Alltag zu unterstützen.
Das Netzwerk Gesund ins Leben ist Teil des Bundeszentrums für Ernährung (BZfE) im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH).
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Bild: Seitliche Silhouette von Frau mit Kind im Arm.
Copyright: BLE 2025 / Foto: Initiative Babyfreundlich
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