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Pulver Babynahrung
laboko / Fotolia.com

Empfehlungen

  • Wenn nicht oder nicht ausschließlich gestillt wird, soll das Baby eine nach den gesetzlichen Regelungen hergestellte Säuglingsanfangsnahrung erhalten.
  • Säuglingsanfangsnahrungen (Pre- oder 1-Nahrungen) sind zur Fütterung von Geburt an und für das gesamte 1. Lebensjahr geeignet.
  • Folgenahrung (2-Nahrung) kann frühestens mit Beginn der Beikostfütterung gegeben werden.

Grundlage der Empfehlungen

Die Zusammensetzung von Säuglingsanfangs- und Folgenahrung ist europaweit gesetzlich geregelt [80, 79]. Die gesetzlichen Vorgaben beruhen auf Empfehlungen der wissenschaftlichen Institutionen, insbesondere der EFSA [60].

Hintergrundinformationen

Wenn ein Säugling nicht oder nicht ausschließlich gestillt wird, soll als Muttermilchersatz eine den gesetzlichen Standards entsprechende Säuglingsnahrung gegeben werden. Diese Produkte können auf Basis von Kuhmilcheiweiß, Ziegenmilcheiweiß oder Sojaeiweißisolatenbzw. daraus gewonnenen Hydrolysaten (s. Abschn. „Auswahl von Säuglingsnahrung bei erhöhtem Allergierisiko“) hergestellt sein. Nur Säuglingsnahrungen, die intaktes Kuh- oder Ziegenmilcheiweiß enthalten, gelten laut EG-Richtlinie 2006/141/EG als Säuglingsmilchnahrung (Anfangsbzw. Folgemilch).

Säuglingsnahrungen auf Sojaproteinbasis, die in Deutschland frei von Laktose sind, werden als veganer Muttermilchersatz und bei Patienten mit Galaktosämie verwendet. Sie sollten u. a. aufgrund ihres hohen Gehalts an Phytoöstrogenen (natürlichen Inhaltsstoffen mit hormoneller [östrogener] Aktivität) nur nach begründeter Indikation und Rücksprache mit der Kinder- und Jugendärztin/dem Kinder- und Jugendarzt verwendet werden [71, 76].

Es gibt 2 unterschiedliche Typen von Flaschennahrungen für Säuglinge: Säuglingsanfangsnahrung, die als alleinige Nahrung in den ersten Lebensmonaten die Muttermilch ersetzen soll, und Folgenahrung, die zusammen mit Beikost den Ernährungsbedürfnissen des älteren Säuglings entsprechen kann [79, 81]. Sie haben eine geringfügig unterschiedliche Zusammensetzung und müssen auf dem Etikett die Altersindikation deutlich machen [79]. In Deutschland sind Säuglingsanfangsnahrungen zusätzlich unterteilt in „Pre-“ und „1“-Nahrungen. Sie können im gesamten 1. Lebensjahr gegeben werden, anfangs allein, später zusammen mit Beikost [60, 69]. Pre-Nahrung enthält (wie Muttermilch) als einziges verdauliches Kohlenhydrat Milchzucker (Laktose); 1-Nahrung kann auch andere Kohlenhydrate enthalten, in der Regel geringe Mengen Stärke. Säuglingsanfangsnahrungen können mit der Einführung der Beikost durch Folgenahrung ersetzt werden, die in der Regel mit „2“ gekennzeichnet ist. Ein Wechsel auf Folgenahrung ist nicht notwendig [60, 69]. Folgenahrungen sind in ihrer Zusammensetzung der Säuglingsanfangsnahrung ähnlich, weisen aber einen höheren Eisengehalt auf, der im 2. Lebenshalbjahr sinnvoll ist [180].

Neben der Nährstoffzusammensetzung ist geregelt, welche Reinheitskriterien die Zutaten erfüllen und welche mikrobiologischen Kriterien und Obergrenzen für Reste von Pflanzenschutzmitteln eingehalten werden müssen, bzw. welche Pflanzenschutzmittel bei der Erzeugung von Lebensmittelzutaten gar nicht verwendet werden dürfen. Ebenfalls ist geregelt, welche Mineralstoff- und Vitaminverbindungen und welche technologischen Zusatzstoffe verwendet werden dürfen [81, 181].

Muttermilch enthält mehr als 100 unterschiedliche komplexe Kohlenhydrate (Humanmilch-Oligosaccharide), die vom Kind nicht verdaut werden. Sie fördern das Wachstum von Darmbakterien wie Bifidobakterien und können darüber hinaus weitere biologische Wirkungen entfalten [189]. Einigen Säuglingsnahrungen werden einfache Oligosaccharide zugesetzt, die nicht denen aus Muttermilch gleichen und denen „präbiotische“ Wirkungen zugeschrieben werden. Zum Teil wurde beim Verzehr von damit angereicherten Nahrungen eine weichere Stuhlbeschaffenheit beobachtet [21, 72, 159]. Auch werden Säuglingsnahrungen mit Zusatz lebensfähiger Laktobazillen und/oder Bifidobakterien („Probiotika“) vertrieben, denen gesundheitsfördernde Eigenschaften zugeschrieben werden. Zu gesundheitlichenWirkungen von „Pro-“ und „Präbiotika“ auf das Kind liegen widersprüchliche Studienergebnisse vor. Säuglingsanfangs- und Folgenahrungen, die mit „Pro- oder Präbiotika“ angereichert sind, haben nach derzeitigem Kenntnisstand für gesunde Säuglinge keinen sicher nachgewiesenen Vorteil [21, 33, 72, 159].

Unter der Vorgabe, dass Säuglingsanfangsnahrung als Ersatz für Muttermilch verwendet werden soll, ist es nicht ausreichend, nur die Zusammensetzung von Frauenmilch – soweit das möglich ist – zu kopieren. Der Muttermilchersatz muss auch daran gemessen werden, ob er Wachstum und Entwicklung ermöglicht, die mit denen von gestillten Säuglingen vergleichbar sind. Dieser Beweis muss durch geeignete klinische Studien erbracht werden, die aber meist eine zu kurze Nachuntersuchungsdauer aufweisen, um die inzwischen bekannten langfristigen Vorteile des Stillens in Bezug auf chronische Krankheiten des späteren Erwachsenenalters zu untersuchen [3, 60, 69, 83]. Die Zusammensetzung von Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung wird – mit einiger Verzögerung, die durch die notwendige Auswertung von neuen Daten durch wissenschaftliche Gremien sowie durch die Umsetzung in Verordnungen durch den Gesetzgeber entsteht, – immer wieder angepasst [60, 82, 83, 136, 181].

Ebenso wie beim Stillen sollte Säuglingsnahrung dem jungen Säugling nach Bedarf angeboten werden, d. h., wenn er Zeichen von Hunger und Bereitschaft zum Essen erkennen lässt. Gesunde Säuglinge sind in gewissen Grenzen in der Lage, ihre Energieaufnahme dem Energiebedarf anzupassen [91, 92, 190]. Eine Überfütterung ist möglich und sollte vermieden werden, denn eine zu schnelle Gewichtszunahme ist mit einem erhöhten Risiko für späteres Übergewicht assoziiert [22].

Kritisch wird die in Deutschland übliche Direktwerbung von Folgenahrung an Verbraucher beurteilt [129]. Sie unterliegt weniger strikten Regeln als die Bewerbung von Säuglingsanfangsnahrung. Durch Ähnlichkeiten der Zusammensetzung und der Packungsgestaltung der beiden Säuglingsnahrungen bewirkt die Werbung für Folgenahrung auch eine Bewerbung von Säuglingsanfangsnahrung. Das kann sich nachteilig auf die Entscheidung für das Stillen und die Stilldauer auswirken. Deshalb spricht sich die DGKJ dafür aus, die für Säuglingsanfangsnahrung geltenden Werbebeschränkungen auch auf Folgenahrung anzuwenden [24].

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