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Kaffee gehört für viele Menschen zum Alltag. Gerade zu Beginn der Schwangerschaft sind Frauen oft müde und fragen sich, ob sie Kaffee und koffeinhaltige Getränke weiter trinken können. Und wie sieht es mit Schokolade und anderen Lebensmitteln aus, in denen auch Koffein ist?

Schwangere hält eine Kaffeetasse
stock.adobe.com/cherryandbees

Für die Aktualisierung der nationalen Handlungsempfehlungen „Ernährung, Bewegung und weiteren Gesundheitsaspekten vor und während der Schwangerschaft“ wurde die derzeitige Datenlage zu einer unbedenklichen Koffeinzufuhr in der Schwangerschaft gesichtet. Auf dieser Basis wird Schwangeren empfohlen, nur eine moderate Menge an koffeinhaltigen Getränken und Lebensmitteln wie Kaffee, Tee, Cola-Getränken, Energydrinks, Guarana oder Schokolade zu konsumieren. Moderat bedeutet, über den Tag verteilt in der Schwangerschaft nicht mehr als 200 mg Koffein aufzunehmen [1]. Das sind ungefähr zwei Tassen Filterkaffee zu je 200 ml oder zwei Tassen Espresso zu je 60 ml. 

Wirkung von Koffein

Koffein gelangt über die Plazenta direkt zum ungeborenen Kind. Da der Fetus Koffein noch nicht selbst abbauen kann, bleibt er ihm so lange ausgesetzt, bis es im Körper der Schwangeren verstoffwechselt wurde. Das dauert in der Schwangerschaft länger als sonst, weil die Halbwertzeit von Koffein verlängert ist. Ungeborene Kinder sind somit am empfindlichsten für mögliche negative Auswirkungen von Koffein [2].

Koffein nur in moderaten Mengen

Bis zu 200 mg Koffein über den Tag verteilt gelten laut der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als unbedenklich für Schwangere und damit für das ungeborene Kind [2]. Diese von der EFSA als gesundheitlich unbedenklich angesehene Dosis stützt sich auf Studien, in denen ein dosisabhängiger positiver Zusammenhang zwischen der Koffeinaufnahme in der Schwangerschaft und dem Risiko für unerwünschte, mit dem Geburtsgewicht zusammenhängende Effekte (wie fetale Wachstumsverzögerungen und SGA (Small for Gestational Age, d. h. zu klein oder leicht bezogen auf die Schwangerschaftswoche) beim Nachwuchs gezeigt wurde [2].

Diese Empfehlung steht auch im Einklang mit den Empfehlungen mehrerer internationaler Fachgesellschaften und -institutionen [3–5].

Gesamtmenge an Koffein im Blick halten

Koffein kommt bekannterweise in Kaffeebohnen vor, aber auch in Kakaobohnen, Teeblättern, Guarana-Früchten und Kola-Nüssen. Außerdem wird es Lebensmitteln, dazu zählen auch Getränke und Nahrungsergänzungsmittel, zugesetzt. Auch Arzneimittel können Koffein enthalten [6]. Die Aufnahme aus allen Quellen sollte bei Schwangeren 200 mg am Tag nicht überschreiten.

Für die Umsetzung der Empfehlung im Alltag ist es wissenswert, dass der Koffeingehalt in Lebensmitteln und Getränken schwanken kann. Bei Kaffee etwa hängt er von Faktoren wie der Bohnensorte, der Röstung und der Zubereitung, z. B. als Filterkaffee oder Espresso, ab. Auch die Portionsgrößen sind nicht immer einheitlich oder einfach einzuschätzen. Die folgende Übersicht kann aber Orientierung bieten:

Durchschnittliche Koffeingehalte [2, 6 und 7]
200 ml Filterkaffee (1 Tasse)ca. 90 mg
60 ml Espresso (1 Tasse)ca. 80 mg
200 ml schwarzer Tee (1 Tasse)ca. 45 mg
200 ml grüner Tee (1 Tasse)ca. 30 mg
330 ml Cola-Getränk (1 Dose)ca. 35 mg
250 ml Energydrink (1 Dose)ca. 80 mg
200 ml Kakao-Getränk8 bis 35 mg
50 g Zartbitterschokolade (½ Tafel)25 mg
50 g Vollmilchschokolade (½ Tafel)10 mg
 

Auch Produkte mit Matcha und Guarana sind bei der Koffeinzufuhr zu berücksichtigen. Matcha ist zu Pulver vermahlener Grüntee. Matcha-Getränke können je nach Zubereitung fast ähnlich viel Koffein wie Espresso enthalten [8, 9]. Guarana steckt als Zutat z. B. in manchen Schokoladen, Kakaogetränken oder Energydrinks. Der Koffeingehalt von Samen der Guarana-Pflanze ist ungefähr 4-mal so hoch wie bei Kaffeebohnen [10]. 

Getränke mit Koffein sind hierzulande beliebt. Deutsche trinken im Durchschnitt 164 Liter Bohnenkaffee, 36 Liter Cola-Getränke sowie 28 Liter Schwarz- und Grüntee pro Jahr [11, 12]. Bei Energy- und Sportdrinks sind es 8,5 Liter pro Kopf und Jahr. Sie sind besonders bei jungen Menschen gefragt [13, 14].

Auf Energydrinks verzichten

Energydrinks enthalten oft hohe Mengen an Koffein. Weitere typische Inhaltsstoffe sind Taurin, Glucuronolacton oder Inosit, deren Wechselwirkungen nicht vollständig geklärt sind, sowie oft reichlich Zucker. Schwangere sollten daher laut dem Bundesinstitut für Risikobewertung auf Energydrinks verzichten [7]. Als „koffeinhaltige Erfrischungsgetränke“ dürfen Energydrinks gesetzlich höchstens 320 mg Koffein pro Liter enthalten [15]. Ab 150 mg Koffein pro Liter müssen sie den Hinweis „Erhöhter Koffeingehalt. Für Kinder und schwangere und stillende Frauen nicht empfohlen“ tragen, gefolgt von der Angabe des tatsächlichen Koffeingehaltes pro 100 ml [16].

Getränke in der Schwangerschaft

Ein moderater Konsum koffeinhaltiger Getränke ist in der Schwangerschaft damit unbedenklich, wenn die Gesamtmenge an Koffein im Blick behalten wird und unter 200 mg am Tag bleibt. Für Schwangere gilt wie für andere Erwachsene die Empfehlung, reichlich Wasser und ungesüßte Getränke zu trinken [1]. Gesüßte und zuckerhaltige Getränke sollten in der Schwangerschaft höchstens selten und/oder in geringen Mengen getrunken werden, denn ein hoher Konsum von zuckerhaltigen Getränken oder Lebensmitteln ist mit einem erhöhten Risiko für die Entstehung chronischer Erkrankungen wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Typ-2-Diabetes, Übergewicht/Adipositas und Karies verbunden [17–19]. Die Studienlage zu Auswirkungen von Getränken mit Süßstoffen in der Schwangerschaft ist begrenzt [20]. Alkoholhaltige Getränke sollen in der Schwangerschaft nicht konsumiert werden. Zudem wird der Verzicht auf Getränke mit Chinin wie Bitter Lemon oder Tonic Water empfohlen [1, 21]. Kräutertees sollten in der Schwangerschaft möglichst abwechselnd mit anderen Getränken – vor allem mit Wasser – getrunken werden [22, 23].

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Literatur

[1] Alaze-Hagemann F, Reiss K, Abou-Dakn M et al. Nutrition, Physical Activity and Other Health Aspects Before and During Pregnancy – Recommendations by the Nationwide “Healthy Start Network” (Netzwerk Gesund ins Leben) 2026. Geburtsh Frauenheilk 2026. DOI: 10.1055/a-2827-5905

[2] European Food Safety Authority. Scientific Opinion on the safety of caffeine. EFSA Panel on Dietetic Products, Nutrition and Allergies (NDA). EFSA Journal 2015; 13: 4102; DOI: 10.2903/j.efsa.2015.4102

[3] Hanson MA, Bardsley A, De-Regil LM et al. The International Federation of Gynecology and Obstetrics (FIGO) recommendations on adolescent, preconception, and maternal nutrition: "Think Nutrition First". Int J Gynaecol Obstet 2015; 131 Suppl 4: S213-53; DOI: 10.1016/S0020-7292(15)30034-5

[4] Living Evidence for Australian Pregnancy and Postnatal Care. Australian Pregnancy Care Guidelines. Melbourne; 2025

[5] Health Council of the Netherlands. Dietary recommendations for pregnant women. The Hague; 2021

[6] European Food Safety Authority. Koffein. Im Internet: www.efsa.europa.eu/de/topics/topic/caffeine; Stand: 09.09.2025

[7] Bundesinstitut für Risikobewertung. Kaffee, Energy Drinks oder Koffeinpulver: Muntermacher mit gesundheitlichen Risiken? FAQ; 2026. Im Internet: www.bfr.bund.de/fragen-und-antworten/thema/fragen-und-antworten-zu-koffein-und-koffeinhaltigen-lebensmitteln-einschliesslich-energy-drinks/; Zugriff 06.01.2026

[8] Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Untersuchung des Trendgetränks Matcha-Tee. Jahresbericht 2024. Im Internet: www.lgl.bayern.de/lebensmittel/warengruppen/wc_47_tee/ue_2024_matcha.htm; Stand: 26.06.2025

[9] Verbraucherzentrale Bundesverband. Matcha: Wie gesund ist das grüne Pulver? Im Internet: www.verbraucherzentrale.de/wissen/lebensmittel/kennzeichnung-und-inhaltsstoffe/matcha-wie-gesund-ist-das-gruene-pulver-17797; Stand: 21.04.2026

[10] Moustakas D, Mezzio M, Rodriguez BR et al. Guarana provides additional stimulation over caffeine alone in the planarian model. PLoS One 2015; 10: e0123310; DOI: 10.1371/journal.pone.0123310

[11] Statista. Pro-Kopf-Konsum von Heißgetränken in Deutschland nach Art in den Jahren 2000 bis 2023. Im Internet: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/5271/umfrage/pro-kopf-verbrauch-an-heissgetraenken-in-deutschland-seit-2000/; Zugriff 22.04.2026

[12] Statista. Pro-Kopf-Konsum von Cola und Cola-Mischgetränken in Deutschland in den Jahren 2012 bis 2024. Im Internet: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/166973/umfrage/pro-kopf-verbrauch-von-cola-und-cola-mischgetraenken-in-deutschland-seit-2002/; Zugriff 22.04.2026

[13] Statista. Energy Drinks - Daten & Fakten. Im Internet: https://de.statista.com/themen/3326/energy-drinks/, Zugriff 22.04.2026

[14] Statista. Konsumenten von Energy-Drinks in Deutschland nach Alter im Vergleich zur Bevölkerung 2021. Im Internet: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/557342/umfrage/konsumenten-von-energy-drinks-in-deutschland-nach-alter/, Zugriff 22.04.2026

[15] Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung vom 24. Mai 2004 (BGBl. I S. 1016), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 25. November 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 289) geändert worden ist. Im Internet: https://www.gesetze-im-internet.de/frsaftv_2004/BJNR101600004.html; Zugriff: 22.04.2026

[16] Europäisches Parlament und Rat. Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, der Richtlinie 90/496/EWG des Rates, der Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission und der Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission. Amtsbl Europäische Union 2011; L304/18. Im Internet: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:02011R1169-20250401; Zugriff: 22.04.2026

[17] Lane MM, Travica N, Gamage E et al. Sugar-Sweetened Beverages and Adverse Human Health Outcomes: An Umbrella Review of Meta-Analyses of Observational Studies. Annu Rev Nutr 2024; 44: 383–404; DOI: 10.1146/annurev-nutr-062322-020650

[18] Gracner T, Boone C, Gertler PJ. Exposure to sugar rationing in the first 1000 days of life protected against chronic disease. Science 2024; 386: 1043–1048; DOI: 10.1126/science.adn5421

[19] Turck D, Bohn T, Castenmiller J et al. Tolerable upper intake level for dietary sugars. EFSA Journal 2022; 20: e07074; DOI: 10.2903/j.efsa.2022.7074

[20] Bundesinstitut für Risikobewertung. Süßungsmittel: Mehrheit der Studien bestätigt keine Gesundheitsbeeinträchtigung – allerdings ist die Studienlage unzureichend. Stellungnahme Nr. 004/2023. Berlin; 2023

[21] Bundesinstitut für Risikobewertung. Chininhaltige Getränke können gesundheitlich problematisch sein. Aktualisierte Gesundheitliche Bewertung Nr. 020/2008. Berlin; 2008

[22] Bundesinstitut für Risikobewertung. Alkenylbenzole in Lebensmitteln: Wie groß ist das gesundheitliche Risiko? Mitteilung Nr. 22/2022 des BfR vom 02. August 2022. Berlin; 2022

[23] Bundesinstitut für Risikobewertung. Fragen und Antworten zu Pyrrolizidinalkaloiden in Lebensmitteln. Aktualisierte FAQ des BfR vom 16. Dezember 2022. Berlin; 2022