Empfehlungen
- Frauen mit Kinderwunsch sollen ärztlich abklären, ob die Einnahme ihrer Medikamente auch im Falle einer Schwangerschaft weitergeführt werden kann.
- Schwangere sollen Arzneimittel nur nach ärztlicher Rücksprache einnehmen oder absetzen. Für behandelnde Ärztinnen und Ärzte sowie beratende Apothekerinnen und Apotheker stehen über die Website embryotox.de der Charité – Universitätsmedizin Berlin Hinweise zur Sicherheit von Arzneimitteln in der Schwangerschaft zur Verfügung.
Grundlage der Empfehlung
In der Schwangerschaft eingenommene Arzneimittel – ob verschreibungspflichtig oder nicht – können sich auf das ungeborene Kind auswirken. Bei der Verschreibung und Einnahme von Arzneimitteln während der Schwangerschaft muss das individuelle Risiko der werdenden Mutter im Falle einer Nichtbehandlung gegenüber dem Risiko für das ungeborene Kind abgewogen werden. Bereits bei Kinderwunsch ist eine bestehende und/oder anstehende Arzneimitteltherapie auf die möglichen Risiken im Fall einer Schwangerschaft zu prüfen [459]. Die überwiegende Zahl der Arzneimittel ist mit Blick auf die Risiken in der Schwangerschaft unzureichend untersucht [460]. Schwangere sollten ohne ärztliche Rücksprache keine Nahrungsergänzungsmittel, frei verkäufliche Arzneimittel oder harmlos erscheinende „Naturpräparate“ einnehmen [299].
Über die Website des Pharmakovigilanz- und Beratungszentrum für Embryonaltoxikologie der Charité – Universitätsmedizin Berlin stehen unter embryotox.de Hinweise zur Sicherheit von Arzneimitteln in der Schwangerschaft und Stillzeit zur Verfügung. Die Angaben und Einschätzungen, auch zum sog. Off-Label-Use, erleichtern die Entscheidungsfindung für behandelnde Ärztinnen und Ärzte sowie beratende Apothekerinnen und Apotheker [460].
Hintergrundinformationen
Die vulnerabelste Phase für das ungeborene Kind ist die Zeit bis zur 8. Schwangerschaftswoche, in der die Grundstruktur aller Organe angelegt wird (Organogenese). Die Anwendung von teratogenen Arzneimitteln, also solchen, die zu irreversiblen Schädigungen oder Fehlbildungen beim Kind führen können, sollte vermieden werden. Daher sind bereits bei Kinderwunsch die Risiken einer bestehenden oder geplanten Arzneimitteltherapie im Fall einer Schwangerschaft zu prüfen [461]. In der anschließenden Fetalphase (Woche 9 bis 12) nimmt die Empfindlichkeit wieder ab, aber auch in dieser Phase können toxische Stoffe zu Funktionsstörungen und Fehlbildungen führen [459]. Teratogene Medikamente sind in unterschiedlichen Risikoklassen zusammengefasst, um das Ausmaß der Risikoerhöhung für Schädigungen beim Kind zu beschreiben [461].
Im Rahmen einer ärztlichen Beratung können substanzspezifische Empfehlungen gegeben werden. Bereits vor der Konzeption ist ggf. eine Dosisanpassung oder eine Arzneimittelumstellung erforderlich. Eine notwendige Therapie darf aber nicht aufgrund falscher Annahmen in Bezug auf die Schädigung des Ungeborenen abgesetzt werden. Frauen mit chronischen Erkrankungen, die eine Schwangerschaft planen, benötigen eine spezielle medizinische Beratung. Umfrageergebnisse zeigen jedoch, dass selbst bei Frauen mit geplanter Schwangerschaft die Arzneimitteltherapie häufig vor der Konzeption nicht auf Unbedenklichkeit geprüft wird [461]. Darüber hinaus kann eine Schwangerschaft die Pharmakokinetik (Resorption, Verteilung, Metabolismus, Ausscheidung) beeinflussen und ist bei einer medikamentösen Therapie ebenfalls zu berücksichtigen [462].