Empfehlungen
- Frauen mit Kinderwunsch sollen ihre Zahngesundheit überprüfen und bei Bedarf eine gezielte Behandlung durchführen lassen.
- Auch während der Schwangerschaft sollen Besuche bei der Zahnärztin/beim Zahnarzt zum Zweck der Kontrolle und ggf. Behandlung erfolgen. Eine zahngesunde Ernährung sowie eine gute Zahnpflege, einschließlich der Verwendung einer fluoridhaltigen Zahnpasta, sind in der Schwangerschaft besonders wichtig.
Grundlagen der Empfehlungen
Die Empfehlungen zur zahnärztlichen Kontrolle und Behandlung vor sowie während der Schwangerschaft stehen im Einklang mit internationalen Empfehlungen [292, 437]. Die Mutterschafts-Richtlinie sieht ebenfalls eine bedarfsgerechte ärztliche Aufklärung der Schwangeren über die Bedeutung der Mundgesundheit für die (werdende) Mutter und ihr Kind vor [194].
Eine für die Zahngesundheit förderliche Ernährung, die Verwendung von fluoridhaltiger Zahnpasta sowie eine konsequente und gründliche Mundhygiene sind wichtig, um Karies, Schädigungen der Zahnhartsubstanz (Erosionen) und parodontalen Erkrankungen vorzubeugen – nicht nur vor, sondern insbesondere auch während der Schwangerschaft [438–440].
Eine bereits vorhandene chronische Entzündung des Zahnhalteapparates (Parodontitis) sollte im Idealfall schon vor der Schwangerschaft behandelt werden, aber auch während der Schwangerschaft kann die Therapie erfolgen, um einem Fortschreiten der Erkrankung entgegenzuwirken [441].
Hintergrundinformationen
Körperliche Veränderungen in der Schwangerschaft haben auch einen Einfluss auf die Zahn- und Mundgesundheit, genauso wie die Zahn- und Mundgesundheit einen Einfluss auf den Schwangerschaftsverlauf haben kann [442–444]. Schwangere Frauen leiden z. B. häufiger an einer Zahnfleischentzündung (Gingivitis) als Nichtschwangere, wobei in der Literatur eine Prävalenz für Schwangere zwischen 30 und 100 % angegeben wird [442]. Die Prävalenz von Parodontalerkrankungen in der Schwangerschaft liegt laut einer internationalen systematischen Übersichtsarbeit mit 20 Studien (vornehmlich aus Asien und Südamerika) bei 40 % [445]. In einer kleinen deutschen Studie wurden bei fast allen (98,8 %) von 85 untersuchten Schwangeren parodontale Entzündungszeichen beobachtet [446].
In aktuellen systematischen Übersichtsarbeiten waren Parodontalerkrankungen in der Schwangerschaft mit dem Auftreten von z. B. Frühgeburt, geringem Geburtsgewicht, Präeklampsie und teilweise auch Schwangerschaftsdiabetes assoziiert [447–450]. Hinsichtlich der Behandlung von Parodontalerkrankungen während der Schwangerschaft mit dem Ziel der Vorbeugung und Risikoreduktion unerwünschter Einflüsse auf die Schwangerschaft bzw. das Ungeborene ist die Datenlage allerdings weniger eindeutig. Es gibt Hinweise auf eine Risikoreduktion bzgl. Frühgeburt und geringem Geburtsgewicht, die Evidenz ist aber insgesamt unklar und die Studien weisen zum Teil erhebliche methodische Einschränkungen auf [451–454].
Laut S3-Leitlinie „Kariesprävention bei bleibenden Zähnen“, die für alle Erwachsenen gilt und damit auch eine Orientierung für Schwangere gibt, sollen als Basisprophylaxe die Zähne mindestens 2-mal täglich mit einer fluoridhaltigen Zahnpasta geputzt werden. Zahnseide und Interdentalbürsten sollen zusätzlich verwendet werden. Die Anzahl zuckerhaltiger Mahlzeiten sowie zuckerhaltiger Getränke sollte möglichst gering gehalten werden. Regelmäßiges Kauen von zuckerfreiem Kaugummi kann ebenfalls zur Kariesprophylaxe beitragen [438]. Im Fall von Erbrechen sollte der Mund anschließend gründlich mit Wasser und ggf. mit einer fluoridhaltigen, alkoholfreien Mundspüllösung ausgespült werden, da die Magensäure den Zahnschmelz angreift [455].
Die Anwendung von Fluorid ist ein Pfeiler der Kariesprophylaxe. Es gibt jedoch keine Evidenz dafür, dass die Einnahme von Fluoridpräparaten während der Schwangerschaft zur Vorbeugung von Karies beim Kind beiträgt [456]. Darüber hinaus besteht aus Sicht des BfR auf Basis der Gesamtheit der vorliegenden Evidenz kein Anlass, Fluorid als neurotoxisch einzustufen [457].
Die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) schätzt das Risiko zahnärztlicher Röntgenaufnahmen bei Beachtung eines optimalen Strahlenschutzes als sehr gering ein. Wegen Unkenntnis einer sicheren Schwellendosis sollten jedoch Röntgenuntersuchungen in der Schwangerschaft, insbesondere im 1. Trimester, nur bei zwingender Indikation durchgeführt werden [458].
Zur Vorbeugung des sog. Vena-Cava-Syndroms wird ein individuelles Vorgehen bei der Positionierung der Schwangeren während des zahnärztlichen Besuches empfohlen, mit einer mehr sitzenden oder halb liegenden Position einschließlich gelegentlicher Umlagerungen oder Unterstützung der Hüfte durch Polster [439].