Empfehlungen
- Bei Frauen mit Kinderwunsch sollten der Impfstatus überprüft und Impflücken geschlossen werden. Über die Website des Robert Koch-Instituts stehen Hinweise zu den aktuellen Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) für Frauen mit Kinderwunsch zur Verfügung.
- In der Schwangerschaft sind Impfungen mit Totimpfstoffen sicher. Impfungen gegen saisonale Influenza und Pertussis (Keuchhusten) werden von der STIKO in jeder Schwangerschaft ausdrücklich empfohlen und sollten im 2. bzw. 3. Trimester verabreicht werden. Lebendimpfstoffe, z. B. bei der Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln, sollen nicht in der Schwangerschaft verabreicht werden. Über die Website des Robert Koch-Instituts stehen Hinweise zu den aktuellen STIKO-Impfempfehlungen für Schwangere zur Verfügung.
Grundlage der Empfehlungen
Schwangere, Ungeborene und Säuglinge in den ersten Lebensmonaten sind besonders gefährdet für Infektionskrankheiten; in seltenen Fällen kann es auch zu Todesfällen kommen. Impfungen vor oder während der Schwangerschaft können dieses Risiko reduzieren [463]. Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) gibt Empfehlungen zum Impfen, auch für Frauen im gebärfähigen Alter mit Kinderwunsch sowie für Frauen in der Schwangerschaft [464, 465].
Hintergrundinformationen
Die mütterliche Immunisierung ist ein sicheres und wirksames Mittel, um Neugeborenen durch die Übertragung mütterlicher Antikörper in den ersten Lebensmonaten einen passiven Immunschutz vor Infektionen zu vermitteln. Impfungen während der Schwangerschaft schützen die werdende Mutter vor Infektionskrankheiten oder zumindest vor schweren Krankheitsverläufen, welche das Risiko für Fehl- und Frühgeburten erhöhen und in seltenen Fällen zum Tod von Un- oder Neugeborenen führen können [463]. Neben der STIKO informiert das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) auf seiner Website (infektionsschutz.de/impfen/fuer-schwangere) ebenfalls zu Impfempfehlungen für Schwangere [466].
Frauen im gebärfähigen Alter (mit Kinderwunsch) wird empfohlen, bereits vor einer Schwangerschaft ihren Impfstatus überprüfen zu lassen, insbesondere um Impflücken bezüglich Masern, Röteln und Varizellen zu schließen. Röteln und Varizellen haben eine besondere Bedeutung, da beide Infektionen in der Schwangerschaft zu schwersten Schädigungen des Embryos oder Fetus führen können [467]. Gegen Masern, Röteln und Varizellen stehen nur Lebendimpfstoffe zur Verfügung, die nicht während der Schwangerschaft verabreicht werden sollen [465]. Es wird empfohlen, nach Lebendimpfungen einen Zeitraum von mindestens einem Monat bis zu einer Schwangerschaft einzuhalten. Allerdings sind bei Unterschreitung dieses Zeitraums und selbst bei versehentlicher Impfung in der Frühschwangerschaft bisher keine Schädigungen des Ungeborenen durch diese Impfungen bekannt geworden [465].
Impfungen in der Schwangerschaft mit inaktivierten Impfstoffen (Totimpfstoffe) sind unbedenklich. Um zu vermeiden, dass die in der Frühschwangerschaft häufigen Spontanaborte fälschlicherweise mit der Impfung in Zusammenhang gebracht werden und so im Einzelfall für die Betroffenen zu einer besonderen psychischen Belastung werden, sollten im ersten Drittel der Schwangerschaft nur dringend indizierte Impfungen durchgeführt werden. Impfungen gegen Influenza und Pertussis werden Schwangeren jedoch ausdrücklich angeraten. Eine COVID-19-Impfung ist ebenfalls in der Schwangerschaft möglich [464]. Gesunden Schwangeren werden bei bestehender Basisimmunität derzeit keine jährlichen Auffrischungsimpfungen empfohlen [468].
Im Jahr 2023 erteilte die EU-Kommission dem RSV-Impfstoff die Zulassung für die Immunisierung von schwangeren Frauen mit dem Ziel des passiven Schutzes von Säuglingen ab der Geburt bis zum Alter von 6 Monaten vor Erkrankungen der unteren Atemwege, die durch das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) verursacht werden. Die in Deutschland ansässigen perinatologischen Fachgesellschaften empfehlen ebenfalls die saisonale RSV-Impfung für Schwangere ab der 32. Schwangerschaftswoche in informierter partizipativer Entscheidungsfindung [469]. Eine STIKO-Empfehlung zur RSV-Impfung in der Schwangerschaft liegt noch nicht vor (Stand 02/2026) [470].