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Eltern sollen gut informiert und frei von kommerziellen Einflüssen über die Ernährung ihres Babys entscheiden können – unabhängig davon, ob sie stillen oder nicht. Die Vermarktung von industriell hergestellter Säuglingsanfangs- und Folgenahrung ist daher gesetzlich streng geregelt. Der Artikel informiert über die aktuellen Werberegelungen in Deutschland und die Empfehlungen des WHO-Kodex. Er zeigt auf, wie eine unabhängige Beratung in der Praxis gelingen kann.

Frau hält Säuglingsnahrung im Supermarkt
stock.adobe.com/Maksym

Ernährung hat großen Einfluss auf die gesundheitliche Entwicklung von Kindern, besonders in den ersten Lebensmonaten. Stillen ist die erste Wahl für Babys: Muttermilch ist gesund, sicher und enthält alles, was Säuglinge brauchen [1, 2]. Alternativ oder ergänzend bekommt das Baby industriell hergestellte Flaschennahrung. Säuglingsanfangsnahrung, Folge- und Spezialnahrung müssen hohen Anforderungen genügen. Ihre Zusammensetzung ist gesetzlich reguliert, ebenso deren Vermarktung und Informationen für Fachkräfte und Familien [3–6]. So regelt etwa die „Delegierte Verordnung (EU) 2016/127“ maßgeblich die Zusammensetzung, Kennzeichnung und Bewerbung von Säuglingsanfangs- und Folgenahrung für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union, darunter auch Deutschland. 

Warum die Gesetzgebung vor Werbung schützt

Werbung beeinflusst unsere Wahrnehmungen, Einstellungen und Verhaltensweisen – oft unbewusst [7, 8]. Aus Gesundheits- und Verbraucherschutzgründen darf für Produkte wie Alkohol, Tabak, Nahrungsergänzungsmittel oder Flaschennahrung nur eingeschränkt geworben werden. Hersteller richten sich mit Werbung, Produktinformationen und Gratisproben für die sogenannten Muttermilchersatzprodukte gleichermaßen an Fachkräfte und junge Eltern [9, 10]. Im Gegensatz dazu hat das Stillen keine finanzkräftige Lobby. Familien vertrauen ihren betreuenden Fachkräften [11, 12]. Die Werberegulierung soll daher sicherstellen, dass Fachkräfte diese unbeeinflusst von externen Interessen beraten. 

Welche Werbung ist verboten, welche erlaubt? 

Die Gesetzgebung schränkt die Verbraucherwerbung und bestimmte Vermarktungspraktiken für Säuglingsanfangs-, Folge- und Spezialnahrung ein. Die Tabelle fasst die Regelungen zusammen. Einige richten sich an Hersteller, andere richten sich an medizinisches Fachpersonal mit Kontakt zu jungen Familien. Was sich daraus konkret für Fachkräfte ergibt, ist weiter unten im Abschnitt „Was kann ich persönlich tun?“ genauer erläutert.
 

Regelungen zur Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten gemäß EU-Vorgaben
Was ist verboten?
Für alle Hersteller von Säuglingsanfangsnahrung (bekannt als PRE oder 1) gilt:
  • keine Werbegeschenke mit Herstellerlogo 
Für Säuglingsanfangsnahrung (PRE oder 1) gilt:
  • keine Verbraucherwerbung oder Elterninformationen 
 
  • keine Gratisproben oder Sonderangebote im Handel oder beim Fachpersonal
 
  • keine nährwertbezogene Werbung und keine Gesundheitsversprechen
 
  • keine idealisierenden Bilder oder Begriffe auf Produktetiketten oder Informationsmaterial
Was ist für Kennzeichnung und Informationen zu beachten?
Für Säuglingsanfangsnahrung (PRE oder 1) und Folgenahrung (bekannt als 2 oder 3) gilt:
  • Kennzeichnung, Aufmachung und Bewerbung dürfen nicht vom Stillen abhalten und müssen klar zwischen Säuglingsanfangs- und Folgenahrung unterscheiden
 
  • Kennzeichnung darf nicht nahelegen, dass die Nahrung gegenüber der Muttermilch gleichwertig oder überlegen ist
 
  • auf Produktetiketten sowie Elterninformationen müssen die Überlegenheit des Stillens, die Schwierigkeit, den Entschluss, nicht zu stillen, rückgängig zu machen, und die Auswirkungen des Zufütterns auf das Stillen hervorgehoben werden
Was ist erlaubt?
Generell:
  • finanzielle Förderung von Fortbildungen oder Veranstaltungen für Fachkräfte
 
  • direkter Kontakt von Herstellern zu Eltern, etwa via Telefon, Post oder auf digitalen Kanälen, unter Beachtung der Anforderungen an Kennzeichnung und Informationen
Für Folgenahrung (2 oder 3) gilt:
  • sachbezogene* Informationen für Fachkräfte, sachbezogene* Elterninformationen und Gratisproben für Familien
Für Spezialnahrung (für besondere medizinische Zwecke z. B. bei Stoffwechselerkrankungen) gilt:
  • sachbezogene* Informationen für Fachkräfte, Ausgabe von sachbezogenen* Elterninformationen und Gratisproben durch Fachkräfte im Rahmen einer ärztlichen Beratung
*„Sachbezogen“ bedeutet, dass die Informationen neutral und wissenschaftlich korrekt sind und die Anforderungen an Kennzeichnung und Informationen beachtet werden.
Tabelle: Gesetzliche Vorgaben für Deutschland [1]

Was empfiehlt der WHO-Kodex zur Werbung für Muttermilchersatz?

Im Zusammenhang mit der Vermarktung von Säuglingsnahrung fällt häufig der Begriff „WHO-Kodex“. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat bereits im Jahr 1981 diesen „Internationalen Kodex zur Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten“ verabschiedet. Der Kodex will Familien und Fachkräfte vor dem Einfluss von Werbung schützen und darüber hinaus Fachkräfte vor Interessenkonflikten bewahren. Seine Empfehlungen sind in vielen Ländern der Welt in die Gesetzgebung eingeflossen, auch in die EU-Verordnung 2016/127. 

Über die EU-Verordnung hinaus empfehlen der Kodex und seine nachfolgenden Ergänzungen [13]: 

  • keine Verbraucherwerbung für sämtliche Muttermilchersatzprodukte bis zum Alter von 3 Jahren, also auch nicht für Folgenahrung und spezielle Milchgetränke für Kleinkinder (sogenannte Kindermilch)
  • keine Werbung für Flaschen und Trinksauger
  • keine Sonderangebote und Gratisproben für diese Produkte
  • kein Sponsoring von Fortbildungen oder Veranstaltungen für Fachpersonal
  • kein direkter Kontakt von Herstellern zu Eltern (z. B. via Hotlines, Baby-Clubs, auf digitalen Kanälen oder anderen Wegen)

Zu diesen Maßnahmen können sich Hersteller und Fachkräfte freiwillig verpflichten.
Viele Akteure im Gesundheitswesen setzen zum Schutz der Fachkräfte und der Familien die gesetzlichen Regelungen und die Empfehlungen des WHO-Kodex um: Etwa Kliniken, die gemäß der WHO/UNICEF-Initiative als „babyfreundlich“ zertifiziert sind [14], oder kinder- und jugendärztliche Praxen, die gemäß einer Checkliste der Nationalen Stillkommission eine Selbstauskunft als „Stillfreundliche Praxis“ aufhängen [15, 16]. 

Wo verbergen sich Interessenkonflikte?

Fachpersonen werden gezielt von Herstellern angesprochen und können so in einen Interessenkonflikt geraten. Damit ist gemeint, dass die Beratung der Fachkraft von Dritten beeinflusst sein könnte, zum Beispiel durch Gratismaterial, Geschenke, Honorare oder Sponsoring [17–19]. Die Zuwendungen erzeugen einen Interessenkonflikt, auch wenn sich viele Fachkräfte nicht bewusst anders verhalten. Denn nicht nur tatsächliches Fehlverhalten wird darunter verstanden, sondern schon allein das Risiko, voreingenommen oder interessengeleitet zu beraten.

Die Forschung zeigt: Wer etwas geschenkt bekommt, fühlt sich bewusst oder unbewusst zu Dankbarkeit oder einer Gegenleistung verpflichtet. Gerade wer sich für immun gegenüber einer Einflussnahme hält, ist besonders anfällig. Wie wertvoll ein Geschenk ist, spielt dabei keine Rolle [20, 21]. Hersteller sprechen gezielt Fachpersonen an, weil diese das Vertrauen der Familien genießen. Sie hoffen darauf, dass sich ihre Glaubwürdigkeit auf die Produkte überträgt [9, 22]. 

Was können Fachkräfte persönlich tun?

Medizinisches Fachpersonal muss die gesetzlichen Regelungen beachten: 

  • Im Wartezimmer verboten: Es dürfen keine Elterninformationen und Gratisproben für Anfangs- und Spezialnahrung und keine Werbegeschenke ausgelegt werden. Mit Herstellerlogo ausgestattete Gegenstände wie Kugelschreiber, Spucktücher, Flaschen, Kalender, Windeln oder Untersuchungsheft-Hüllen sowie Elterninformationen über Anfangs- und Spezialnahrung sind im Wartezimmer gesetzlich untersagt. Das Praxisteam sollte Proben, Infomaterial und Werbegeschenke direkt an die Absender zurücksenden und abbestellen.
  • Im Wartezimmer erlaubt: Sachbezogene Elterninformationen und Gratisproben für Folgenahrung dürfen ausgelegt werden. „Sachbezogen“ bedeutet, dass die Informationen neutral und wissenschaftlich korrekt sind und die Anforderungen an Kennzeichnung und Informationen beachtet werden (s. Tabelle).
  • Für die Beratung erlaubt: Fachkräfte können Familien zur Verwendung von allen Muttermilchersatzprodukten beraten. Sachbezogene Elterninformationen und Gratisproben dürfen für Folge- und Spezialnahrung ausgegeben werden. Bei Spezialnahrung darf das jedoch nur im Rahmen der ärztlichen Beratung im Sprechzimmer erfolgen.

Medizinische Fachkräfte können sich selbst und Familien noch besser vor Einflussnahme schützen, wenn sie über die gesetzlichen Regelungen hinaus auch die Empfehlungen des WHO-Kodex umsetzen. Das bedeutet zum Beispiel, dass sie möglichst keine Kontakte zu Herstellern von Muttermilchersatzprodukten pflegen, keine von Herstellern bezahlten Vorträge halten, keine Elterninformationen, Gratisproben, Werbung oder Geschenke annehmen und sich aus unabhängigen Quellen informieren. 

Bei einem konkreten Verdacht auf einen Gesetzesverstoß bezüglich der Vermarktung von Flaschennahrung kann man sich an die Lebensmittelüberwachung wenden (siehe unten). Wichtig zu wissen: Die Hersteller selbst sind für die Einhaltung der Gesetze verantwortlich und können belangt werden. Fachkräfte müssen keine Angst vor Konsequenzen haben, auch wenn ein möglicher Verstoß bei ihnen etwa in einer Praxis beobachtet wurde.

Wer als Fachkraft gut informiert ist, kann unabhängig beraten und Familien ermöglichen, Entscheidungen selbstbestimmt zu treffen. 

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Verstöße melden

Praxistipp So melden Sie einen möglichen Gesetzesverstoß

Die „Delegierte Verordnung (EU) 2016/127“ regelt maßgeblich die Zusammensetzung, Kennzeichnung und Bewerbung von Säuglingsanfangs- und Folgenahrung für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union, darunter auch Deutschland. Für Spezialnahrung gibt es ähnliche Regelungen.

Bei einem konkreten Verdacht auf einen Verstoß eines Herstellers können Sie sich an die Lebensmittelüberwachung wenden. Zuständig ist in der Regel das Landesministerium oder die Senatsverwaltung für Verbraucherschutz in dem Bundesland, in dem der Inverkehrbringer seinen Sitz hat. 

So gehen Sie vor:

  1. Beleg sichern: Machen Sie ein Foto oder einen Screenshot vom Produkt
  2. Dokumentieren: Notieren Sie Datum, Ort und den Hersteller oder Händler
  3. Weiterleiten: Reichen Sie die Informationen bei der zuständigen Behörde ein

Eine Alternative zu diesem Vorgehen bietet der Verband Nationale Stillförderung an. Dort nehmen Ehrenamtliche eine fachliche Vorprüfung von möglichen Verstößen vor und leiten die gesammelten Informationen an die zuständige Behörde weiter. Über das Portal können auch vermutete Abweichungen vom freiwilligen WHO-Kodex mitgeteilt werden. 

Medientipps

Titelbild Broschüre Werbung für Muttermilchersatzprodukte
BLE

Kostenlos

Broschüre Werbung für Muttermilchersatzprodukte: Was ist bei Flaschenmilch erlaubt, was nicht?

Die Broschüre informiert sowohl Fachkräfte als auch Familien über Werbeeinschränkungen bei Muttermilchersatzprodukten. Familien sollen frei von kommerziellen Einflüssen über die Ernährung ihres Babys entscheiden können – unabhängig davon, ob sie stillen oder nicht.

bestellen oder herunterladen

Titelbild Basiswissen Stillen mit stillender Frau, die lächelt
BLE/Netzwerk Gesund ins Leben

Kostenlos

Buch Basiswissen Stillen: Eltern praxisnah informieren und begleiten

Basiswissen Stillen richtet sich an alle, die übers Stillen kommunizieren. Wer beruflich oder ehrenamtlich mit Familien zusammenarbeitet und Stillen dabei regelmäßig oder auch nur manchmal ein Thema ist, für den ist dieses Buch gedacht.

bestellen oder herunterladen

Ein Baby wird mit Brei gefüttert
adobe.stock.com/bernardbodo

Fortbildungen zum ersten Lebensjahr

Für Fachkräfte im Umfeld von Säuglingen und Stillenden

Das Netzwerk Gesund ins Leben informiert in verschiedenen Fortbildungs-Formaten über die Ernährung und Bewegung von Säuglingen sowie das Stillen. Dabei steht je nach Format Wissen zu Ernährung und Bewegung oder die Beratungsmethoden im Vordergrund.

mehr...
Ältere Hebamme und Schwangere sitzen auf einem Sofa, die Hebamme berührt den Bauch der Schwangeren. 16 Dec
iStoc.com/Fly View Productions

Motivierend zum Stillen beraten

Kostenlose Online-Fortbildungen

Im Fokus steht das Konzept der Motivierenden Gesprächsführung, das bei der Beratung auf dem Weg zu selbstbestimmten Stillentscheidungen unterstützt.

mehr...

Literatur

[1] Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e. V. (DGKJ) et al. S3-Leitlinie „Stilldauer“. Geplante Fertigstellung 9/2025. register.awmf.org/de/leitlinien/detail/027-072 

[2] Netzwerk Gesund ins Leben / BLE (Hrsg.): Fenner A, Hennecke J et al. Basiswissen Stillen. Eltern praxisnah informieren und begleiten. Bonn: BLE, 2023. ble-medienservice.de/basiswissen-stillen.html

[3] Verordnung (EU) Nr. 609/2013 des europäischen Parlaments und Rates vom 12. Juni 2013 über Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke und Tagesrationen für gewichtskontrollierende Ernährung. eur-lex.europa.eu/eli/reg/2013/609/2024-11-20

[4] Delegierte Verordnung (EU) 2016/127 der Kommission vom 25. September 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die besonderen Zusammensetzungs- und Informationsanforderungen für Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung und hinsichtlich der Informationen, die bezüglich der Ernährung von Säuglingen und Kleinkindern bereitzustellen sind. eur-lex.europa.eu/eli/reg_del/2016/127/2024-10-11

[5] Delegierte Verordnung (EU) 2016/128 der Kommission vom 25. September 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die besonderen Zusammensetzungs- und Informationsanforderungen für Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke. eur-lex.europa.eu/eli/reg_del/2016/128/2021-07-15

[6] Verordnung über Lebensmittel für bestimmte Verbrauchergruppen (Lebensmittel für bestimmte Verbrauchergruppen-Verordnung – LMBVV) vom 26.04.2023. gesetze-im-internet.de/lmbvv/BJNR0730B0023.html

[7] Mills SDH, Tanner LM, Adams J. Systematic literature review of the effects of food and drink advertising on food and drink related behaviour, attitudes and beliefs in adult populations. Obesity Reviews 2013; 14(4): 303–314. doi.org/10.1111/obr.12012

 [8] Boyland E, McGale L, Maden M, Hounsome J, Boland A, Angus K, Jones A. Association of Food and Nonalcoholic Beverage Marketing With Children and Adolescents' Eating Behaviors and Health: A Systematic Review and Meta-analysis. JAMA Pediatr. 2022 Jul 1;176(7):e221037. doi.org/10.1001/jamapediatrics.2022.1037

[9] Rollins N, Piwoz E, Baker P et al. Marketing of commercial milk formula: a system to capture parents, communities, science, and policy. The Lancet 2023; 401 (10375): 486–502. doi.org/10.1016/S0140-6736(22)01931-6

 [10] Netzwerk Gesund ins Leben / BLE. Marketingstrategien bei Säuglingsnahrung. Teil 2. gesund-ins-leben.de/netzwerk-gesund-ins-leben/aktuelle-meldungen/meldungen-2023/marketingstrategien-bei-saeuglingsnahrung/marketingstrategien-bei-saeuglingsnahrung-teil-2/. Zugriff 08.07.2025

[11] Baumann E, Czerwinski F, Rosset M, Seelig M, Suhr R. Wie informieren sich die Menschen in Deutschland zum Thema Gesundheit? Erkenntnisse aus der ersten Welle von HINTS Germany. Bundesgesundheitsblatt Gesundheitsforschung Gesundheitsschutz 2020; 63(9):1151–60. doi.org/10.1007/s00103-020-03192-x

[12] PronovaBKK. Junge Familien 2023: Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von Haushalten mit minderjährigen Kindern (1.000 Befragte). Leverkusen: PronovaBKK, 2023

[13] Nationale Stillförderung e. V. WHO-Kodex: Resolutionen und Ergänzungen. nationalestillfoerderung.de/who-kodex/worum-es-geht/die-resolutionen-und-ergaenzungen. Zugriff 08.07.2025

[14] Initiative Babyfreundlich e. V. Zertifizierung als babyfreundliches Krankenhaus. babyfreundlich.org/fachkraefte/zertifizierung. Zugriff 08.07.2025

[15] Nationale Stillkommission / Max Rubner-Institut. Ist meine Kinder- und Jugendarztpraxis stillfreundlich? Checkliste der Nationalen Stillkommission zum Selbsttest für Kinder- und Jugendarztpraxen. Im Internet: mri.bund.de/de/themen/nationale-stillkommission/informationen/. Zugriff 08.07.2025

[16] Netzwerk Gesund ins Leben / BLE. Stillfreundliche Praxis. gesund-ins-leben.de/stillfreundliche-praxis

[17] Thompson DF. Understanding Financial Conflicts of Interest. N Engl J Med. 1993; 329(8): 573–6. doi.org/10.1056/NEJM199308193290812

[18] Institute of Medicine (IOM). Conflict of Interest in Medical Research, Education, and Practice. Washington D.C.: The National Academies Press, 2009

[19] AWMF. AWMF-Regelwerk Leitlinien, Version 2.2: Erklärung von Interessen und Umgang mit Interessenkonflikten bei Leitlinienvorhaben. awmf.org/regelwerk/erklaerung-von-interessen-und-umgang-mit-interessenkonflikten. Zugriff 08.07.2025

[20] Sagarin BJ, Cialdini RB, Rice WE, Serna SB. Dispelling the illusion of invulnerability: The motivations and mechanisms of resistance to persuasion. Journal of Personality and Social Psychology. 2002; 83(3): 526. doi.org/10.1037/0022-3514.83.3.526

[21] Klemperer D, Lieb K. Interessenkonflikte und Leitlinien. In: Günster C, Klauber J, Klemperer D, Nothacker M, Robra B-P, Schmuker C (Hrsg.) Versorgungs-Report Leitlinien – Evidenz für die Praxis. WIdO Versorgungs-Report. 1. Auflage ed. Berlin: MWV Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, 2023, S. 33–43

[22] Lexchin J, Gupta S, Schwartz L. Halo and spillover effect illustrations for selected beneficial medical devices and drugs. BMC Public Health 2016, 16, 979. doi.org/10.1186/s12889-016-3595-7